Steuern

Ordentliche Steuern

Staats- und Gemeindesteuern

Steuern Ebikon erbringt Dienstleistung für Honau

Die Dienstleistungen im Bereich Steuern für die Gemeinde Honau werden seit 1. November 2014 durch das Team Steuern Ebikon erbracht.

Dies bedeutet, dass das Steuerteam Ebikon auch Ansprechpartner für die Einwohner der Gemeinde Honau bei Steuerangelegenheiten ist.

  • Steuern Ebikon, Riedmattstrasse 13, 6030 Ebikon, Tel. 041 444 02 23, steuern@honau.ch
    Download Steuererklärungssoftware hier www.steuern.lu.ch.

Weitere Informationen (inkl. Steuerkalkulator) über den gesamten Steuerbereich des Kantons Luzern können Sie auf der Internet-Seite der Steuerverwaltung Luzern unter www.steuern.lu.ch erfahren.

Personalsteuer

Die Personalsteuer beträgt für jede steuerpflichtige Person Fr. 50.00. Ehepaare entrichten zusammen eine einzige Personalsteuer.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem das 18 Altersjahr erfüllt wird.

Feuerwehrsteuer

Steuerpflichtig sind alle feuerwehrpflichtigen Personen ab dem 21. Altersjahr, sofern Sie keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten. Die Ersatzpflicht endet nach dem 50. Altersjahr.

Die Ersatzabgabe beträgt 3,5 ‰ von dem im Kanton Luzern steuerbaren Einkommen. Sie beträgt mindestens Fr. 30.00 und höchstens Fr. 400.00 pro Jahr. Für Ehepaare wird die Abgabe vom Familieneinkommen berechnet.

Sondersteuern

Handänderungssteuer

Der Übergang des Eigentums an einem Grundstück unterliegt der Handänderungssteuer. Der Steuersatz beträgt 1,5 % des Handänderungswertes.

Grundstückgewinnsteuern

Besteuert wird der Gewinn im Rahmen eines Grundstückverkaufes. Die einfache Steuer wird nach dem Einkommenssteuer für alleinstehende Personen des kantonalen Steuergesetzes zu dem Satz errechnet, der sich für den Gewinn allein ergibt. Der Steuerfuss beträgt 4,2 Einheiten.

Weitere Informationen über den gesamten Steuerbereich des Kantons Luzern können Sie auf der Internet-Seite der Steuerverwaltung Luzern unter www.steuern.lu.ch erfahren.