Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen und das revidierte Gesetz soll 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie dies der Kanton Luzern noch kennt.

Die Gemeinden bzw. Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des AVIG als Kooperationspartner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Schlüsselrolle. Sie haben den Erstkontakt mit den Stellensuchenden. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und die konstruktive Zusammenarbeit kann sich WAS wira Luzern, insbesondere der Bereich Arbeitsmarkt seit langer Zeit stützen.

In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.

Das Gemeindearbeitsamt Honau wird per 1. April 2021 aufgelöst und ab diesem Zeitpunkt vom RAV Emmen geführt. Stellensuchende müssen sich ab April 2021 für die Erstanmeldung beim RAV Emmen melden.

RAV Emmen

Gerliswilstrasse 17

6021 Emmenbrücke

Tel. 041 209 10 90

Mail: rav-emmen@was-luzern.ch

Was bleibt voraussichtlich gleich:

  • Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
  • Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
  • Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u. a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Was wird neu:

  • Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z. B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat, etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
  • Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

Der Bereich Arbeitsmarkt WAS wira Luzern setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Einige Abläufe werden effizienter, da die Anmeldung systemtechnisch erfolgen kann und die Übermittlungszeit Gemeinde > RAV oder Gemeinde > Arbeitslosenkasse weg- fallen. Jedoch bedarf es von der stellensuchenden Person mehr Eigeninitiative, sei es sich auf das elektronische Medium einzulassen sowie die Antragsformulare zur Arbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenkassen vollständig und richtig auszufüllen. Nur ein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen führen zu Verzögerungen, die ihrerseits zu Verzögerungen der Auszahlungen führen können.