Behörden / Kommissionen

Aufgaben und Kompetenzen der Behörde und Kommissionen
Der Gemeinderat funktioniert als Behörde.
Kommissionen und Arbeitsgruppen entlasten die Behörden in definierten Aufgabenbereichen. Sie beraten die darin vertretenen Ressorts und bereiten Geschäfte zur Entscheidung vor. Im Rahmen der definierten Kompetenzen bearbeiten sie Geschäfte abschliessend.

  • Die Controlling-Kommission hat einen besonderen Status. Die Controlling-Kommission begleitet den politischen Führungskreislauf zwischen dem Gemeinderat und den Stimmberechtigten.
    Sie prüft insbesondere:
    a) den Finanz- und Aufgabenplan, den Voranschlag, das Jahresprogramm und den Antrag zur Festsetzung des Steuerfusses.
    b) die Jahresrechnung (ohne buchhalterische Richtigkeit) und den Jahresbericht im Hinblick auf die Erreichung der festgesetzten Ziele.
  • Sie erstattet dem Gemeinderat und den Stimmberechtigten Bericht und gibt diesen eine Empfehlung über die Genehmigung ab oder schlägt Anpassungen der künftigen Planungen vor.Die Kommission kann dem Gemeinderat Empfehlungen abgeben sowie Anträge einreichen.Die Kommission kann zu den Abstimmungsvorlagen Stellungnahmen und Anregungen anbringen.
  • Gemeinderätliche Kommissionen (Ausschüsse) bestehen aus Mitgliedern des Gemeinderates.
  • Beratende Kommissionen bestehen aus einem oder mehreren Mitgliedern des Gemeinderates sowie weiteren vom Gemeinderat in freier Wahl bestellten Mitgliedern. Ein Mitglied des Gemeinderates führt i.d.R. den Vorsitz. Im übrigen konstituieren sich die Gremien selbst.
  • Das Aktuariat wird meist von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin aus dem Ressort des/der Vorsitzenden geführt.

Der Gemeinderat kann Arbeitsgruppen einsetzen, deren Aufgaben und Zusammensetzung er bestimmt.

Behördenverzeichnis 2020- 2024