Aufgrund
der grösseren Regenmengen in den letzten Tagen und den kühleren
Temperaturen hebt der Kanton Luzern das Feuerverbot im Wald und in
Waldesnähe nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen im ganzen
Kantonsgebiet per sofort auf. Der Kanton Luzern ruft die Luzerner
Bevölkerung aber weiterhin zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und
Feuerwerkskörpern auf.
Seit
Montag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30-40 mm Regen. Der
Oberboden konnte die Feuchtigkeit aufnehmen. Aufgrund des
niederschlagsarmen Frühlings ist die Gefahr von Waldbränden noch nicht
definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die
Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat in Absprache mit dem
Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den
Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot per sofort
aufzuheben und die Gefahrenstufe 4 «gross» auf Gefahrenstufe 2 «mässig»
zurückzustufen.
Sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe
Die Bevölkerung wird weiterhin aufgefordert, sorgfältig mit Feuern im Freien umzugehen.
Aus diesem Grund werden folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:
keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
bei starkem Wind wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Regeln wurden weitgehend eingehalten
Das
absolute Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m) war im Kanton Luzern
am 21. April 2020 erlassen worden. Das Verbot stiess bei der
Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend
eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die
verantwortlichen Personen danken der Bevölkerung für das kooperative
Verhalten und das Verständnis.
Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet.