Für die Neuwahlen des Gemeinderates Honau für die Amtsdauer 2020 — 2024 sind bis zur Eingabefrist vom Montag, 3. Februar 2020, 12.00 Uhr, folgende Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei Honau eingereicht worden:

• Überparteiliches Komitee „Bisherige“

I. als Gemeindepräsidentin:

Frau Beatrice Barnikol (CVP, bisher)

Il. als Mitglieder des Gemeinderates:

Frau Liguanti-Hurter Sandra (parteilos, bisher)

Herr Wicki Samuel (parteilos, bisher)

Ergänzende Bekanntmachung:

Der Gemeinderat Honau beschliesst, in Vollzug von Ziff. 8 ff der Wahlanordnung des Justiz- und Sicher-heitsdepartements des Kantons Luzern vom 15. Dezember 2015 sowie § 24 Abs. 1 lit. g und §§ 11, 40 und 41 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Honau können zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten für die Neu-wahl des Gemeinderates gegen Vergütung von Fr. 50.00 pro 100 Stück beziehen.

Bestellungen haben bis spätestens Freitag, 14. Februar 2020, bei der Gemeindekanzlei Honau zu erfolgen. Für die Wahl des Gemeinderates sind auch nichtamtliche Kandidatenlisten zulässig. Inhalt und Beschaffenheit müssen den Vorschriften von § 32 if des Stimmrechtsgesetzes entsprechen. Es gelten zudem folgende Anforderungen: Format A5, 148 x 210 mm (oben Präsidium, unten Mitglieder), Papierqualität Antalis Normaset Puro 100 gm2, Farbe naturweiss Offset matt

Urnenbüro Gemeindekanzlei, Untergütschstrasse 19, Honau Urnenbürozeit Sonntag, 29. März 2020, 09.30 — 10.00 Uhr

Regelung zur Wahl Gemäss Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung Honau vom 13. Dezember 2007 des Gemeinderates wählen die Stimmberechtigten im Urnenverfahren das Präsidium und die übrigen zwei Mitglieder des Gemeinderates.

Bezüglich Wahlverfahren, Einreichung der Wahlvorschläge, Termine, Wahlannahmeerklärung usw. wird auf die publizierte Anordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern vom 15. Oktober 2019 verwiesen.