Betreibungsamt Root-Gisikon-Honau

 

 Für die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs ist das Betreibungsamt zuständig. Es führt gegen säumige Schuldner Betreibungsverfahren auf Pfändung und Konkurs, Faus- oder Grundpfandverwertung durch. Zudem führt es die entsprechenden Register, erteilt hierüber Berechtigten Auskunft und ist für Retentionen und Arreste im Betreibungsrecht zuständig.

 

 

 

 

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