Einwohnerkontrolle
Handlungsfähigkeitszeugnis & Strafregisterauszug
Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein „Leumundszeugnis“ laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der
KESB Luzern-Land
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Platz 10
6039 Root D4
Telefon 041 455 45 45 (08.30 bis 11.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr)
Fax 041 455 45 00
info@kesblula.ch
bezogen werden.
Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt. Ein Strafregisterauszug kann auch hier online bestellt und bezahlt werden.